Die Kosten einer osteopathischen Sitzung variieren je nach Art der Behandlung zwischen 60 und 100 Euro. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (1985). Private Krankenkassen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren erstatten die Kosten in der Regel zu vereinbarten Konditionen zurück. Viele gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen mehrere Sitzungen pro Jahr oder erstatten anteilig die anfallenden Kosten. Versicherte können sich bei ihren Krankenkassen oder bei der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e. V. (hpO e. V.) dazu informieren.
Der hpO e. V. informiert zu Kostenübernahme von Osteopathie-Behandlungen. Wir empfehlen in jeden Fall Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse zu halten. Die Angaben sind ohne Gewähr.
Hier geht es zur Liste gesetzlicher Krankenkassen, die Osteopathie anteilig erstatten